Terms and Conditions
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge des Herrn Hasan Özyurt, Rölsdorfer Straße 1-3, 52355 Düren, geschäftlich handelnd unter Premium Fitness Club (PFC) mit Kunden (Mitglieder), soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind natürliche Personen, die einen Vertrag zur wiederholten Nutzung des Kursangebots in den Räumlichkeiten des PFC in Düren abgeschlossen haben.
§ 2 Angebot
2.1 PFC gewährt dem Mitglied während der Öffnungszeiten gegen den vereinbarten Beitrag die Möglichkeit der Teilnahme an den angebotenen Kursen. Ist die Vertragsart Basic vereinbart, ist die Nutzungsmöglichkeit beschränkt auf die vertraglich vereinbarte Anzahl an Kursteilnahmen / Woche. Ist die Vertragsart Premium vereinbart, kann das Mitglied an einer unbeschränkten Anzahl von Kursen je Woche teilnehmen. Eine Übertragung oder Nachholung nicht in einer Woche in Anspruch genommener Kurse auf die kommende Woche ist nicht möglich.
2.2 Alle angebotenen Kurse verfügen über eine maximale Teilnehmerzahl. Dies dient der Gewährleistung einer Betreuung aller Kursteilnehmer und ist ferner durch die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten bedingt. Um eine Teilnahme an einem Kurs sicherzustellen, ist eine entsprechend vorherige Anmeldung erforderlich. Diese kann nur ausnahmsweise persönlich im Studio erfolgen, sondern hat über die im Mitgliederbereich der Webseite zur Verfügung gestellte Funktion oder über die App von PFC zu erfolgen. Erfolgt keine Anmeldung über die Webseite oder App ist die Teilnahme am Kurs nicht gewährleistet bzw. nur bei freien Plätzen. Mitglieder, die sich über die Webseite oder App angemeldet haben, genießen insoweit Vorrang.
2.3 PFC behält sich die Änderung der Kursleitung, Kurszeiten und Kurstage vor. Mitglieder haben ferner keinen Anspruch auf die Aufnahme oder Aufrechterhaltung einzelner Kursarten, solange das grundsätzliche Angebotsspektrum nicht wesentlich geändert oder beeinträchtigt wird.
2.4 An den gesetzlichen Feiertagen in Nordrhein-Westfalen, am 24. Dezember und am 31. Dezember hat das Fitnessstudio geschlossen und es finden keine Kurse statt.
2.5 Hat das Fitnessstudio urlaubs- oder betriebsbedingt länger als einen Wochentag im Kalendermonat geschlossen, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um die Dauer der Schließungszeit. Für den Verlängerungszeitraum hat das Mitglied kein Entgelt zu entrichten. Kann das Mitglied die Verlängerung nicht nutzen, weil es nachweislich vor Ablauf des verlängerten Zeitraums umgezogen (≥ 25 km Distanz zum Fitnessstudio), oder aus gesundheitlichen Gründen das Studio nicht mehr nutzen kann, hat das Mitglied Anspruch auf Erstattung des Entgelts welches anteilig auf die Schließungszeiträume entfällt.
2.6 Die Mitgliedschaft berechtigt nicht zur Nutzung der Räumlichkeiten von PFC außerhalb der angebotenen Kurse / Kurszeiten. Die Mitgliedschaft beinhaltet ferner keinen Anspruch auf individuelle Betreuung durch Mitarbeiter von PFC im Rahmen eines Personal Training o.ä.
§ 3 Laufzeit / Kündigung
3.1 Eine Mitgliedschaft beginnt mit Unterzeichnung der jeweiligen Vereinbarung, sofern kein abweichendes Startdatum vereinbart wurde. Soweit keine Jahresmitgliedschaft vereinbart wurde, besteht die Mitgliedschaft sodann auf unbestimmte Zeit. Wurde eine Jahresmitgliedschaft vereinbart, verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit, wenn keine Partei die Mitgliedschaft unter Einhaltung einer Frist von mindestens vier Wochen zum Beendigungszeitraum gekündigt hat.
3.2 Die Mitgliedschaft kann von beiden Parteien jederzeit ordentlich und ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
3.3 Eine Jahresmitgliedschaft kann frühestens mit Wirkung zum Ablauf des Vertragsjahres ordentlich gekündigt werden. Hat sich eine Jahresmitgliedschaft nach Ablauf des ersten Jahres auf unbestimmte Zeit verlängert, kann jede Partei die Mitgliedschaft unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen kündigen. Verlängert sich die Jahresmitgliedschaft (Basic 1 Jahr) gilt für den Verlängerungszeitraum, der nicht rabattierte, reguläre Preis für 4 Wochen (Basic Flex). Verlängert sich die Jahresmitgliedschaft (Premium 1 Jahr) gilt für den Verlängerungszeitraum, der nicht rabattierte, reguläre Preis für 4 Wochen (Premium Flex).
3.4 Endet oder beginnt eine Mitgliedschaft, abgesehen von einer nicht verlängerten Jahresmitgliedschaft, innerhalb eines 4-Wochen-Zeitraums, wird das Entgelt für diesen Zeitraum entsprechend anteilig berechnet. Eine Trainingswoche beginnt montags und endet sonntags.
3.5 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform (§ 126b BGB).
3.6 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung der Mitgliedschaft aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 4 Zahlung / Fälligkeit
4.1 Der mit dem Mitglied vereinbarte monatliche Beitrag ist jeweils zum ersten Werktag des Monats im Voraus fällig.
4.2 Bei Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ist das Mitglied verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das angegebene Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist. Bei Teilnahme am Lastschriftverfahren werden Beiträge am letzten Bankbuchungstag eines Monats jeweils für den Folgemonat eingezogen.
4.3 Im Falle eines vom Mitglied verschuldeten, nicht erfolgreichen Lastschrifteinzugs (Rücklastschrift) entstehen Bank- und Bearbeitungsgebühren pro entstandener Rücklastschrift, die vom Mitglied zu tragen sind.
§ 5 Spinde / Umkleide / Wertsachen
PFC stellt separate, aber offene Ablagefächer im Umkleideraum zur Verfügung, in die Sachen eingelegt werden können, die üblicherweise anlässlich eines Besuchs im Fitnessstudio mitgebracht werden (insbesondere Kleidung und persönliche Gegenstände des täglichen Gebrauchs). Es wird ausdrücklich davon abgeraten, Geld in größerer Menge oder sonstige Wertsachen (Schmuck, Uhren, Mobiltelefone etc.) mitzubringen. Das Ablagefach im Umkleideraum ist nach Trainingsende vom Mitglied zu räumen.
§ 6 Mitgliederpflichten
6.1 Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere des Namens, der Anschrift, der E-Mail-Adresse und bei Teilnahme am Lastschriftverfahren der Bankverbindung, unverzüglich mitzuteilen.
6.2 Weisungen der Mitarbeiter von PFC ist zwingend Folge zu leisten. Die Mitarbeiter von PFC sind insoweit berechtigt, zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes, der Ordnung und Sicherheit in den Räumlichkeiten von PFC oder zur Einhaltung der Hausordnung nötige Weisungen zu erteilen.
6.3 Der Verzehr von mitgebrachten nicht-alkoholischen Getränken ist in allen Räumlichkeiten von PFC gestattet. Es sind jedoch keine Glasflaschen oder Flaschen und Behälter aus anderen zerbrechlichen Materialien gestattet.
6.4 Gäste, Zuschauer, Kinder von Mitgliedern oder andere Begleitpersonen erhalten keinen Zugang zu den Räumlichkeiten von PFC. Bei vorheriger Anmeldung kann PFC im Einzelfall und nach freiem Ermessen Ausnahmen gestatten.
§ 7 Private Nutzung
Die Räumlichkeiten von PFC dürfen nur für private (Trainings)zwecke genutzt werden. Das Bewerben, Anbieten oder Durchführen von entgeltlichen oder gewerblichen Leistungen ist dem Mitglied nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von PFC gestattet.
§ 8 Minderjährige
Es können auch Kinder oder Jugendliche eine Mitgliedschaft erwerben. Bei Kindern oder Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine Mitgliedschaft jedoch nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Die Zahlung kann bei Überweisung oder Teilnahme am Lastschriftverfahren nur über das Bankkonto eines Erziehungsberechtigten erfolgen. Alternativ kann der Vertrag mit einem Elternteil als Vertrag zugunsten Dritter für das Kind bzw. den Jugendlichen geschlossen werden. In diesem Fall steht das Nutzungs- bzw. Teilnahmerecht allein dem begünstigen Kind oder Jugendlichen zu, wohingegen alle Zahlungspflichten den volljährigen Vertragspartner treffen.
§ 9 Übertragung der Mitgliedschaft
Bei der Mitgliedschaft handelt es sich um ein höchstpersönliches, individuelles Recht, welches grundsätzlich nicht übertragen werden kann. In begründeten Einzelfällen können mit vorheriger Zustimmung von PFC, Mitgliedschaftsrechte auf andere Mitglieder oder Dritte übertragen werden. Die Zustimmung zu einer solchen Übertragung liegt im freien Ermessen vom PFC.
§ 10 Nutzung der App für die Kurse
10.1 Das Mitglied verpflichtet sich, den Zugang sowie die Nutzung der App nur persönlich zu verwenden und Dritten nicht zu überlassen. Um zu prüfen, dass die App sowie das Buchen von Kursen nur vom Mitglied selbst genutzt wird, fertigt PFC bei Vertragsschluss ein Lichtbild an, welches von PFC gespeichert wird. Sollte das Mitglied die Anfertigung eines Lichtbildes ablehnen, behält sich PFC, die Identität des Mitglieds vor dessen Zutritt zu den Räumlichkeiten oder Teilnahme an Angeboten durch Kontrolle eines amtlichen Lichtbildausweises zu prüfen. Mitglieder, die die Aufnahme eines Lichtbildes ablehnen, haben daher stets einen Lichtbildausweis für Zwecke der Kontrolle mitzubringen. PFC kann den Zugang zu den Räumlichkeiten verweigern, soweit ein Mitglied ohne hinterlegtes Lichtbild keinen Ausweis mit sich führt, und die Identität bzw. Mitgliedschaft nicht anderweitig verifiziert werden kann. Ein angefertigtes Lichtbild wird vom PFC nach Beendigung der Mitgliedschaft unverzüglich gelöscht.
10.2 Nutzt ein anderes Mitglied oder ein Dritter den Zugang zu den Kursen, und ist dies auf ein vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten des Mitglieds zurückzuführen, steht es im Ermessen von PFC die Mitgliedschaft fristlos zu kündigen und/oder für jeden Monat einer unbefugten Nutzung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100,00 Euro zu fordern.
§ 11 Konsumverbote
11.1 Es ist Mitgliedern verboten, in den Räumlichkeiten vom PFC zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Weiter ist es Mitgliedern verboten, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen (insbesondere Anabolika u.Ä.), in die Räumlichkeiten vom PFC mitzubringen. Ebenso ist es Mitgliedern untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Räumlichkeiten anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.
11.2 Ein Verstoß kann je nach Schwere mit einem temporären Hausverbot bis hin zu einer fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft geahndet werden.
§ 12 Haftung
12.1 Die Haftung vom PFC gleich aus welchem Rechtsgrund ist beschränkt auf Schäden, die PFC oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch Verletzung von für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten leicht fahrlässig herbeigeführt haben. Die für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten sind solche Pflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährden würden, und auf deren Erfüllung das Mitglied vertrauen darf.
12.2 In Fällen leicht fahrlässiger Verletzung von für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ist die Haftung vom PFC der Höhe nach beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflicht-verletzung vorhersehbar waren.
12.3 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in 12.1. und 12.2. festgelegt ist - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen.
12.4 Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungs-gesetz, wegen Fehlens einer Beschaffenheits-garantie und wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder aufgrund anderer zwingender gesetzlicher Bestimmungen bleiben unberührt.
§ 13 Änderung der AGB
PFC ist zu Änderungen dieser AGB berechtigt. PFC wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB werden durch Benachrichtigung in Textform bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn ein Mitglied nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe widerspricht. PFC wird mit der Mitteilung der Änderung besonders auf die Frist und die Folgen des Ausbleibens eines Widerspruchs hinweisen.
§ 14 Höhere Gewalt
Wird es PFC aus Gründen höherer Gewalt (zeitweise) unmöglich Vertragsleistungen (Kurse) Leistungen zu erbringen bzw. das Fitnessstudio zu öffnen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Minderung. Das Mitglied hat jedoch das Recht, entsprechend der Dauer der Ausfallzeit nach Ende der regulären Mitgliedschaftszeit unentgeltlich Angebote vom PFC in Anspruch zu nehmen. Kann das Mitglied die Leistungen von PFC nach Ende der Mitgliedschaft nicht nutzen, weil es nachweislich umgezogen ist (≥ 25 km Distanz zum Fitnessstudio), oder aus gesundheitlichen Gründen das Studio nicht mehr nutzen kann, hat das Mitglied Anspruch auf Erstattung des Entgelts welches anteilig auf die Schließungszeiträume entfällt.
§ 15 Information zum Datenschutz
15.1 Die personenbezogenen Daten von Mitgliedern werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen für die Vertragserfüllung erhoben und verarbeitet. Bei den erhobenen, zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Daten handelt es sich um Lichtbild, Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kontoverbindung, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Besuchszeiten im Studio. Die Daten werden dabei auch in elektronischer Form gespeichert.
15.2 Es werden ohne Einwilligung des Mitglieds keine personenbezogenen Daten an Dritte übermittelt. Hiervon ausgenommen sind Auftragsverarbeiter, die besonders vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. Die oben angegebenen Daten werden in der Form lediglich für die Dauer des laufenden Vertrages gespeichert. Nach Beendigung des Vertrages werden nur die Daten im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert und nach deren Ablauf automatisch gelöscht.
15.3 Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche ist Herr Hasan Özyurt, Rölsdorfer Straße 1-3, 52355 Düren. Zu weiteren Informationen über die Rechte der Mitglieder und über die Verarbeitung personenbezogener Daten wird auf die jeweils geltende Richtlinie zum Datenschutz verwiesen, die auf www.premiumfitnessclub.de zu finden ist und in den Räumlichkeiten vom PFC ausliegt.
§ 16 Information zu Videoüberwachung
Im Eingangs-, und Thekenbereich des Studios vom PFC sind Videokameras installiert. Diese dienen ausschließlich der Sicherheit. Aufnahmen werden automatisch nach einer Woche gelöscht. Die Kameras verfügen nicht über eine Zoomfunktion. Die Aufnahmen der Kameras erfolgen in einem geschlossenen Kreislauf, und können nur auf einem Monitor im jeweiligen Studio selbst eingesehen werden. Der Zugriff auf die Aufzeichnungen und die Einsichtnahme am Monitor sind passwortgeschützt. Ausschließlich im Fall eines Tatverdachts auf Begehung von Straftaten wird PFC Einblick in die Aufzeichnungen nehmen oder diese an Strafverfolgungsbehörden weitergeben.
§ 17 Verbraucherstreitbeilegung
PFC ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungs-stelle gemäß dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.
Stand: 05/2025