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Terms and Conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge des Herrn Hasan Özyurt, Rölsdorfer Straße 1-3, 52355 Düren, geschäftlich handelnd unter Premium Fitness Club PFC, mit Kunden, nachfolgend Mitglieder genannt, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind natürliche Personen, die einen Vertrag zur wiederholten Nutzung des Kursangebots in den Räumlichkeiten des PFC in Düren abgeschlossen haben.
§ 2 Angebot
2.1 PFC gewährt dem Mitglied während der Öffnungszeiten gegen den vereinbarten Beitrag die Möglichkeit der Teilnahme an den angebotenen Kursen. Ist die Vertragsart Basic oder Premium vereinbart, ist die Nutzungsmöglichkeit auf die vertraglich vereinbarte Anzahl an Kursteilnahmen pro Woche beschränkt. Eine Übertragung oder Nachholung nicht innerhalb einer Woche in Anspruch genommener Kursteilnahmen auf eine folgende Woche ist ausgeschlossen. Die Teilnahme an Kursen erfolgt im Rahmen der verfügbaren Kursplätze und setzt eine vorherige Anmeldung voraus.
2.2 Alle angebotenen Kurse verfügen über eine maximale Teilnehmerzahl. Dies dient der Gewährleistung einer angemessenen Betreuung aller Kursteilnehmer und ergibt sich zudem aus den räumlichen Gegebenheiten. Um eine Teilnahme sicherzustellen, ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Diese erfolgt grundsätzlich über den Mitgliederbereich der Webseite oder über die App von PFC. Eine persönliche Anmeldung im Studio ist nur ausnahmsweise möglich. Erfolgt keine Anmeldung über Webseite oder App, ist die Teilnahme nur bei freien Plätzen möglich. Angemeldete Mitglieder haben Vorrang.
2.3 PFC behält sich Änderungen hinsichtlich Kursleitung, Kurszeiten und Kurstagen vor. Ein Anspruch auf bestimmte Kursarten oder einzelne Trainer besteht nicht, solange das grundsätzliche Angebotsspektrum nicht wesentlich verändert wird.
2.4 An gesetzlichen Feiertagen in Nordrhein-Westfalen sowie am 24. Dezember und am 31. Dezember bleibt das Studio geschlossen und es finden keine Kurse statt.
2.5 Hat das Fitnessstudio urlaubs oder betriebsbedingt länger als einen Wochentag innerhalb eines Kalendermonats geschlossen, verlängert sich die Vertragslaufzeit um die Dauer der Schließungszeit. Für diesen Zeitraum fällt kein zusätzliches Entgelt an. Kann das Mitglied die Verlängerung nachweislich wegen eines Umzugs mit einer Entfernung von mindestens 25 km oder aus gesundheitlichen Gründen nicht nutzen, besteht ein Anspruch auf anteilige Erstattung. Die Verlängerung erfolgt ausschließlich zum Ausgleich der ausgefallenen Nutzungszeit.
2.6 Die Mitgliedschaft berechtigt nicht zur Nutzung der Räumlichkeiten außerhalb der angebotenen Kurse oder Kurszeiten. Ein Anspruch auf individuelles Personal Training ist nicht Bestandteil der Mitgliedschaft.
§ 3 Laufzeit und Kündigung
3.1 Die Mitgliedschaft beginnt mit Unterzeichnung des Vertrages, sofern kein anderes Startdatum vereinbart wurde. Wird keine Jahresmitgliedschaft abgeschlossen, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit.
3.2 Eine Jahresmitgliedschaft verlängert sich nach Ablauf automatisch auf unbestimmte Zeit, sofern sie nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Vertragsende gekündigt wird.
3.3 Nach Ablauf einer Jahresmitgliedschaft kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Für den Verlängerungszeitraum gilt der jeweils reguläre nicht rabattierte Preis der Flex Mitgliedschaft.


3.4 Beginnt oder endet eine Mitgliedschaft innerhalb eines vier Wochen Zeitraums, erfolgt eine anteilige Berechnung des Beitrags. Eine Trainingswoche beginnt montags und endet sonntags.
3.5 Kündigungen bedürfen mindestens der Textform gemäß § 126b BGB.
3.6 Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
3.7 Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigung bei PFC.
§ 4 Zahlung und Fälligkeit
4.1 Der vereinbarte Beitrag ist jeweils zum ersten Werktag eines Monats im Voraus fällig.
4.2 Bei Teilnahme am SEPA Lastschriftverfahren hat das Mitglied für eine ausreichende Kontodeckung zu sorgen. Der Beitrag wird grundsätzlich zum ersten Werktag eines Monats eingezogen. Erfolgt der Vertragsbeginn oder eine Abrechnung außerhalb dieses Zeitpunkts, ist PFC berechtigt, den Einzug abweichend hiervon zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb des laufenden Monats vorzunehmen. Der Einzug erfolgt jeweils im Voraus für den entsprechenden Abrechnungszeitraum.
4.3 Im Falle eines vom Mitglied verschuldeten nicht erfolgreichen Lastschrifteinzugs entstehen Bankgebühren sowie eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 10,00 Euro je Rücklastschrift, die vom Mitglied zu tragen sind.
§ 5 Spinde, Umkleide und Wertsachen
PFC stellt offene Ablagefächer zur Verfügung. Es wird empfohlen, keine größeren Geldbeträge oder Wertsachen mitzubringen. Die Ablagefächer sind nach Trainingsende zu räumen. Eine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung eingebrachter Gegenstände ist außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
§ 6 Mitgliederpflichten
6.1 Änderungen persönlicher oder vertragsrelevanter Daten sind unverzüglich mitzuteilen.
6.2 Den Weisungen der Mitarbeiter von PFC ist zur Aufrechterhaltung eines geordneten und sicheren Trainingsbetriebs Folge zu leisten. PFC übt in sämtlichen Räumlichkeiten das Hausrecht aus. Bei Verstößen gegen die Hausordnung, bei Störung des Trainingsbetriebs oder bei sicherheitsrelevantem Verhalten kann der Zutritt zu den Räumlichkeiten vorübergehend oder dauerhaft untersagt werden.
6.3 Mitgebrachte Getränke sind erlaubt, Glasflaschen oder zerbrechliche Behälter jedoch nicht.
6.4 Begleitpersonen erhalten nur nach vorheriger Zustimmung Zugang zu den Räumlichkeiten.
6.5 Das Mitglied bestätigt, gesundheitlich zur Teilnahme am Training in der Lage zu sein. Im Zweifel hat das Mitglied vor Trainingsbeginn ärztlichen Rat einzuholen. Bestehende gesundheitliche Einschränkungen oder Beschwerden sind den Trainern vor Beginn des Trainings mitzuteilen.
6.6 Ergänzend gilt die jeweils aktuelle Hausordnung von PFC.
§ 7 Private Nutzung
Die Nutzung der Räumlichkeiten ist ausschließlich zu privaten Trainingszwecken gestattet. Gewerbliche Tätigkeiten bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von PFC.
§ 8 Minderjährige
Mitgliedschaften für Minderjährige sind nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten möglich. Zahlungspflichten treffen den volljährigen Vertragspartner.



§ 9 Übertragung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist höchstpersönlich und grundsätzlich nicht übertragbar. Ausnahmen können im Einzelfall nach Zustimmung von PFC erfolgen.
§ 10 Nutzung der App
10.1 Der Zugang zur App ist persönlich zu nutzen. Zur Identitätsprüfung kann ein Lichtbild gespeichert werden. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Das Lichtbild wird nach Vertragsende gelöscht.
10.2 Bei missbräuchlicher Nutzung kann PFC die Mitgliedschaft fristlos kündigen oder eine Vertragsstrafe von 100,00 Euro pro Monat verlangen.
§ 11 Konsumverbote
Rauchen sowie der Konsum von Alkohol, Suchtmitteln oder nicht ärztlich verordneten verschreibungspflichtigen Medikamenten ist untersagt. Verstöße können zum Hausverbot oder zur fristlosen Kündigung führen.
§ 12 Haftung
12.1 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen haftet PFC nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
12.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf typische vorhersehbare Schäden begrenzt.
12.3 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
12.4 Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 13 Änderung der AGB
PFC ist berechtigt, diese AGB aus sachlichen Gründen zu ändern. Änderungen werden in Textform mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn nicht innerhalb eines Monats widersprochen wird. Widerspricht das Mitglied fristgerecht, gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort.
§ 14 Höhere Gewalt
Kann PFC Leistungen aufgrund höherer Gewalt vorübergehend nicht erbringen, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder Minderung. Das Mitglied erhält eine entsprechende kostenfreie Verlängerung der Nutzungszeit.
§ 15 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung verarbeitet und gemäß gesetzlichen Vorgaben gespeichert und gelöscht. Verantwortlicher ist Hasan Özyurt, Premium Fitness Club, Rölsdorfer Straße 1-3, 52355 Düren.
§ 16 Videoüberwachung
Im Eingangs und Thekenbereich erfolgt Videoüberwachung zu Sicherheitszwecken. Aufnahmen werden nach einer Woche automatisch gelöscht und nur bei Verdacht auf Straftaten eingesehen.
§ 17 Verbraucherstreitbeilegung
PFC ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(Stand: 02/26)


Membership-specific terms and conditions

Laufzeit für Jahresverträge (Gruppentraining)

Der Vertrag hat eine feste Laufzeit von 12 Monaten, verlängert sich danach auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Ablauf des 12- Monats-Zeitraums gekündigt wird. Verlängert sich der Jahresvertrag Basic 1 Jahr gelten die Preise und Bedingungen des Tarifs Basic Flex. Verlängert sich der Jahresvertrag Premium 1 Jahr gelten die Preise und Bedingungen des Tarifs Premium Flex.